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Kursinhalt und Buchung
Hinweis
Die kostenfreien Online-Veranstaltungen bauen nicht aufeinander auf und können unabhängig voneinander besucht werden. Jede Veranstaltung beginnt mit einem einführenden Vortrag durch Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz.
Weitere Termine
Di 17.3.2026 (17 – 18:30 Uhr)
Indizierung jugendgefährdender Medien: Welche Medien gelten als kinder- und jugendgefährdend? Was sind mögliche Rechtsfolgen?
Di 15.9.2026 (17 – 18:30 Uhr)
Radikal online: Kinder und Jugendliche als Zielgruppe extremistischer Online-Aktivitäten
Di 1.12.2026 (17 – 18:30 Uhr)
Pornografie, Cybergrooming, Sexting: Abgrenzung, Rechtslage und Konsequenzen für die Kinder- und Jugendarbeit
Fragen zu Kurszeiten und Abläufen?
Hier finden Sie Antworten auf die häufig gestellten Fragen rund um die Buchung und Teilnahme an unseren Kursen. Wir sind da, um zu helfen. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zu dieser oder anderen Veranstaltungen haben.
Anmeldung
Die Teilnahme ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Moderner Kinder- und Jugendmedienschutz für die pädagogische Praxis
Immer früher bestimmen digitale Medien das Leben von Kindern und Jugendlichen. Sie bieten Raum für Austausch, Kreativität, Spiel und Unterhaltung. Gleichzeitig bestehen Risiken und Einflüsse, welche die Entwicklung im Kindes- und Jugendalter beeinträchtigen oder gefährden können. Wie können Kinder und Jugendliche dabei unterstützt werden, digitale Medien altersgerecht und unbeschwert zu nutzen? Wie wirken sich digitale Entwicklungen auf einen modernen Kinder- und Jugendmedienschutz aus? Welche Verantwortung haben Anbieter*innen? Wie können Eltern und Fachkräfte bei ihrem Erziehungsauftrag unterstützt werden? Diese und weitere Fragen können Sie mit Expert*innen der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) und den Teilnehmenden der Veranstaltungsreihe diskutieren.
Neue digitale Trends, neue Gefährdungen: Rechtliche Grundlagen des Kinder- und Jugendmedienschutzes
Bei allen Vorteilen können Kinder und Jugendliche in ihrer heutigen Mediennutzung auch die Konfrontation mit einer Vielzahl an potentiell beeinträchtigenden Medieninhalten erleben. Neben diese klassischen Inhaltsrisiken sind jedoch Interaktionsrisiken wie bspw. Cybermobbing, Cybergrooming, Hate Speech, Sextortion und Kostenfallen getreten. Das aktuelle Jugendmedienschutzsystem, fußend auf dem Digital Services Act (DSA), dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV), sieht zahlreiche Maßnahmen vor, um diesen Gefährdungen zu begegnen. Übergeordnetes Ziel dabei ist, Kinder und Jugendliche zu einem bewussten Umgang zu befähigen und die Chancen, die eine digitale Teilhabe von Kindern und Jugendlichen auch bietet, nutzen zu können.
Der Online-Workshop mit Christina Fuhs von der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ), Silja Krieger und Sebastian Flick von der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten (KidD) bietet Ihnen einen Überblick über diese Maßnahmen und erläutert einzelne Mechanismen, welche die Nutzungsrealität von Kindern und Jugendlichen besonders betreffen. Unter anderem werden die verpflichtenden Vorsorgemaßnahmen der Social-Media-Anbieter und der orientierungsgebenden Funktion der BzKJ für eine Förderung einer gemeinsamen Verantwortungsübernahme von Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft thematisiert. Der Workshop beginnt mit einem einführenden Vortrag. Neben einer gemeinsamen Diskussionsrunde zum Schluss gibt es selbstverständlich auch Raum für Fragen.
Weitere Informationen zur Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ) setzt sich dafür ein, Kindern und Jugendlichen ein gutes Aufwachsen mit Medien zu ermöglichen. Dabei handelt sie im Auftrag des Jugendschutzgesetzes (JuSchG). Zu ihren Aufgaben gehören die Indizierung von jugendgefährdenden Medien, die kontinuierliche Förderung der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes sowie die Vernetzung aller im Kinder- und Jugendmedienschutz wichtigen Akteurinnen und Akteure. Zudem bietet sie Eltern, Fachkräften, Kindern und Jugendlichen Orientierung für eine möglichst sichere Mediennutzung. Die bei der BzKJ eingerichtete und unabhängige „Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten“ (KidD) überwacht die Einhaltung struktureller Vorsorgemaßnahmen (z. B. sichere Voreinstellungen, Melde- und Abhilfeverfahren etc.) von Online-Plattformen mit Sitz in Deutschland nach dem europäischen Digital Services Act (DSA).