
Fördermöglichkeiten für Teilnehmende aus Deutschland
Überblick über Förderprogramme
Die Finanzierung von Weiterbildungen ist in Deutschland nicht einheitlich geregelt. Aktuell gibt es keine bundesweite Förderung, die pauschal für alle Kurse der Akademie genutzt werden kann. Fördermöglichkeiten unterscheiden sich je nach Bundesland und persönlicher Situation. Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über relevante und aktuell bestehende Förderoptionen, die für Kurse der Akademie der Kulturellen Bildung in Frage kommen. Die wichtigsten Möglichkeiten ergeben sich aus Landesprogrammen und dem Bildungsurlaub.

Bildungsscheck 2.0 für Teilnehmende aus NRW
Was ist der Bildungsscheck 2.0?
Seit Februar 2026 bietet das Land Nordrhein-Westfalen wieder eine Weiterbildungsförderung an, die aus Mitteln des Landes und des Europäischen Sozialfonds (ESF) finanziert wird. Die Förderung beträgt 50 % der beruflichen Weiterbildung, maximal 500 Euro. Ausgaben für Fahrten und Unterbringung sind nicht förderfähig. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und muss vor Beginn des Kurses beantragt werden.
Wer kann gefördert werden?
- Personen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Einkommensgrenze: zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (bei Zusammenveranlagung max. 100.000 Euro).
Wie läuft die Antragstellung ab?
- Förderfähigkeit mit Schnelltest prüfen
- Beantragung über das Online-Portal des Landes NRW vor Kursbeginn
Unterstützung durch die Akademie
- Einschätzung, ob ein Kurs grundsätzlich für Bildungsscheck 2.0 geeignet ist
- Bereitstellung von Rechnung und Teilnahmebestätigung
Bildungsurlaub für Teilnehmende mit Arbeitsort in NRW
Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub (auch: Arbeitnehmer*innenweiterbildung) ist ein gesetzlicher Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für anerkannte Weiterbildungen.
Wer kann gefördert werden?
- Arbeitnehmer*innen mit Beschäftigungsort in NRW
- Auszubildende (mit Einschränkungen)
Umfang
- 5 Arbeitstage pro Kalenderjahr
- Die Kurskosten tragen die Teilnehmenden selbst; das Gehalt wird weitergezahlt
Anerkennung der Akademie-Kurse
Die Kurse der Akademie der Kulturellen Bildung sind in NRW als Bildungsurlaub anerkannt.
So funktioniert die Beantragung
- Auswahl eines Kurses
- Hinweis bei der Anmeldung, dass Sie den Kurs als Bildungsurlaub nutzen wollen
- Sie erhalten Unterlagen für die Beantragung von der Akademie
- Sie beantragen die Weiterbildung als Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber
Unsere Unterstützung
- Zusendung aller notwendigen Unterlagen
- Beratung bei Fragen zur Anerkennung
Bildungsurlaub-Förderung für Teilnehmende aus anderen Bundesländern
Bildungsurlaub / Arbeitnehmer*innen-Weiterbildung
Auch außerhalb von NRW besteht in den meisten Bundesländern ein Anspruch auf Bildungsurlaub bzw. Arbeitnehmer*innenweiterbildung. Die genauen Regelungen unterscheiden sich jedoch je nach Bundesland (z. B. Dauer, Anspruchsvoraussetzungen, Anerkennungsverfahren). Maßgeblich für die Anerkennung sind die Regelungen des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten oder wohnen.
So funktioniert die Beantragung
- Auswahl eines geeigneten Kurses
- Hinweis bei der Anmeldung, dass der Kurs als Bildungsurlaub genutzt werden soll
- Prüfung der Anerkennung nach Landesrecht
Unsere Unterstützung
- Beratung zur grundsätzlichen Nutzbarkeit unserer Kurse als Bildungsurlaub
- Bereitstellung von Kursinformationen und Bescheinigungen
Bitte beachten Sie: Die Antragstellung und Genehmigung benötigt ca. 5 Monate Vorlauf. Berücksichtigen Sie diese Frist bei Ihrer Kursplanung.
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige
Was ist KOMPASS?
KOMPASS ist ein bundesfinanziertes, aber über NRW zugängliches Förderprogramm für Solo-Selbstständige, das Qualifizierungen zur beruflichen Weiterentwicklung mit einem Zuschuss von max. 4.500 € unterstützt.
Wer kann gefördert werden?
- Solo-Selbstständige mit Hauptwohnsitz in Deutschland
- Mindestens 2 Jahre selbstständig tätig
- Selbstständigkeit im Haupterwerb
- Max. ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden beschäftigt
So funktioniert die Beantragung
- Verpflichtende Erstberatung bei einer autorisierten KOMPASS‑Beratungsstelle
- Ausstellung eines Qualifizierungsschecks
- Anmeldung zur Weiterbildung
- Durchführung der Qualifizierung und Kostenerstattung
Unterstützung durch die Akademie
- Einschätzung, ob ein Kurs grundsätzlich KOMPASS‑geeignet ist
- Bereitstellung notwendiger Kursinformationen
Wichtig: Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und muss vor der Anmeldung zur Weiterbildung beantragt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit der Kursverwaltung auf.
Steuerliche Absetzbarkeit
Unabhängig von Förderprogrammen können Kosten für beruflich veranlasste Weiterbildungen in vielen Fällen steuerlich geltend gemacht werden (z. B. als Werbungskosten oder Betriebsausgaben).
Unterstützung durch die Akademie
- Teilnahme‑ und Kostenbescheinigungen für Ihre Unterlagen
Beratung und Kontakt
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Tina Kamp
Kursverwaltung
Ihre Ansprechpartnerin für die Fachbereiche Musik, Tanz, Theater, Performance und Sozialpsychologie & Beratung sowie für den Programmbereich Künstlerisch-Systemisch.
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Ricarda Roehr
Kursverwaltung
Ihre Ansprechpartnerin für die Fachbereiche Baukultur, Bildende Kunst, Kulturelle Bildung, Literatur & Sprache, Medien, Spiel und den Programmbereich Akademie Regio.